Liebe Leserin, lieber Leser, ich beschäftige mich seit 2011 mit verschiedenen Möglichkeiten zum Geld verdienen. Ich habe großen Spaß daran mich inspirieren zu lassen, mir selbst neue Ansätze zu überlegen und diese dann auch mal auszuprobieren. Vieles ist mehr Spielerei, Manches funktioniert gar nicht und Anderes nutze ich noch heute.
In diesem Beitrag möchte ich Dir eine neue Methode bzw. einen neuen Ansatz vorstellen, den ich so vorher auch noch nicht kannte und der nicht nur auf den ersten Blick sehr spannend ist. Diese Idee ist aber nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern wurde von André einem Leser meines Blogs an mich herangetragen. Ich möchte diesen Ansatz gern mit Dir teilen und habe André gebeten mir (uns) 10 Fragen zu beantworten.
Hast Du weitere Fragen? Dann schreib sie in die Kommentare, André und ich versuchen diese dann bestmöglich zu beantworten.
Aber um was geht es eigentlich? Kurz gesagt, geht es um eine Möglichkeit, wie Du Dir seriös und smart:
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Mein Anspruch: Ich empfehle und bewerte nur Produkte, Anbieter oder Dienstleistungen, die ich inhaltlich und fachlich beurteilen und empfehlen kann. Eingeschränkte oder individuelle Empfehlungen werden dabei zusätzlich erläutert.
Vielen Dank für Deine Unterstützung! 💙
10 Fragen: Wie man mit Schutzrechten ein passives Einkommen aufbauen kann
Johannes: Lieber André, das klingt ja erstmal alles sehr spannend. Aber um was genau geht es eigentlich? Kannst Du meinen Leser*innen bitte einmal kurz darstellen um was es konkret geht?
André: Hallo lieber Johannes und zunächst einmal vielen Dank für Deine Einladung.
Es geht um den Schutz von Ideen. Wobei mit Ideen nicht zum Beispiel „Geschäftsmodelle“ oder sonstige immaterielle Einfälle gemeint sind, sondern etwas Dingliches, etwas das man anfassen kann. Also irgendeine „Konstruktion“ im weitesten Sinne, wobei das Ganze aus beliebigen Materialien bestehen kann, beispielsweise auch aus Textilien. Solche Einfälle kann man schützen und damit für sich sozusagen „monopolisieren“, so dass man nur selbst das Erdachte gewerblich herstellen (lassen) und verkaufen (lassen) darf und man jedem anderen Marktteilnehmer selbiges verbieten kann, notfalls gerichtlich. Man kennt diese Art Schutzrecht unter dem Namen Patent und auch als Gebrauchsmuster.
Johannes: Okay, das klingt spannend. Aber dafür muss man doch ein richtiger Daniel Düsentrieb sein, oder?
André: Eben nicht – und genau das ist auch schon einer der wesentlichen Punkte um die es bei uns geht und über die sich viel mehr Menschen bewusst werden sollten: Wir sagen, auch wenn es auf den ersten Blick unsinnig klingt: Jeder, wirklich absolut jeder von uns kann ein „Erfinder“ sein und die meisten Menschen hatten in Ihrem Leben auch bereits ein oder mehrere geeignete Einfälle! Sie wissen es nur nicht! Weil Sie sich mit der Thematik Schutzrechte – die uns alle ja in Form nahezu aller Produkte die wir täglich verwenden permanent umgibt ohne dabei wirklich sichtbar zu werden, außer auf den Bankkonten der Erfinder – nie wirklich befasst haben. Was ein Fehler ist.
Geeignete Ideen hat man zum Beispiel, wenn man sich gerade mit irgendeinem kleinen alltäglichen (Komfort-)Problem im Haushalt, am Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten oder wo auch immer herumschlägt. Da kommen einem Gedanken wie: „Da müsste es doch DIESES ODER JENES geben mit dem man das löst“ oder „Wenn man an dem Produkt welches ich gerade verwende DIESES ODER JENES ändern würde, wäre es viel bequemer oder vielseitiger einsetzbar“ oder etwas in dieser Richtung. Solche Gedanken, die oft letztlich nur ein allgemeines Problem erkennen und beschreiben, können bereits ein geeigneter Ansatzpunkt sein aus dem man mit ein bisschen Fachwissen tatsächlich eine echte Erfindung machen kann, für die man dann beim Patentamt das eben erwähnte „Monopolrecht“ erhalten kann. Dies sogar auf einfachste „Do it yourself“-Weise und für nur geringste Kosten, aber darauf kommen wir gleich sicherlich noch zu sprechen.
Johannes: Also verkennen wir da alle bisher eine eigentlich schon immer bestehende riesige Chance auf ein potentiell sehr lukratives „Nebenprojekt“?
André: Genau so ist es! Darüber, was man beim Patentamt schützen kann und was folglich qua Definition als „Erfindung“ – ein großer Begriff – gilt, herrschen leider allgemein völlig falsche Vorstellungen, die von den bekannten „Extrembeispielen“ geprägt sind. Man denkt, es müsse kompliziert sein, irgendwie bahnbrechend und auf jeden Fall das Ergebnis längerer Versuche oder sonstiger erheblicher Anstrengungen und dies gelinge eben nur den typischen Tüftlern, die ihre Zeit in Werkstatt oder Labor verbringen. Dem ist aber nicht so! Komplexität ist garkein Kriterium beim Patentamt! Bereits ein einzelnes Bauteil kann eine Erfindung, also beim Amt schutzfähig sein. Natürlich gibt es auch jene Art von Erfindungen die uns allen sofort durch den Kopf schießen, wie klassischerweise die Glühbirne, das Telefon, der Fernseher oder auch neuere technische Gerätschaften. Gut dass es entsprechende Erfinder gibt, aber sie sind nicht die einzige „Art“ Erfinder. Als Erfindung gilt alles, was beim Patentamt per Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden kann und jemand der sich Derartiges ausdenkt, ist definitionsgemäß ein „Erfinder“, auch wenn er natürlich nicht mit den oben genannten Erfindungen/Erfindern vergleichbar ist. Ein großer Teil aller Patente und Gebrauchsmuster schützt simpelste Konstruktionen/Vorrichtungen, die oft nur ein kleiner Teil in einem Produkt sind oder die einen einfachen Alltagsartikel, zur Not ein „spaßiges Gimmik“ darstellen. Eine Erfindung ist irgendeine Anordnung von Bauteilen (oder EIN Bauteil mit spezieller Formgebung) die es so noch nicht gibt, wobei auch ein gewisser „Abstand“ zu den nächstähnlichen Vorrichtungen gegeben sein muss.
Johannes: Kannst Du uns da ein paar Beispiele für mögliche einfache Ideen/Erfindungen geben?
André: Gerne: In den neuerdings aufkommenden TV-Formaten rund um Erfindungen, wie zum Beispiel bei „Das Ding des Jahres“ auf PRO7, konnte man neben durchaus komplexeren Geschichten auch einige wirklich simple Erfindungen bestaunen: Vom Kleidungsoberteil für Mütter von Säuglingen, mit einem Reißverschluss an der richtigen Stelle zum diskreten Stillen in der Öffentlichkeit, bis zu einer Kuchenform aus Silikon, die man „auffalten“ kann um den gebackenen Kuchen problemlos daraus zu lösen. Oder ein simpler kleiner Plastiknippel, der die „Zunge“ des Haustürschlosses etwas verlängert und damit verhindert, dass man die Tür von außen ohne den Schlüssel eingesteckt und halb gedreht zu haben zuziehen kann – und sich somit aussperrt. Das sind nur ein paar willkürlich ausgesuchte einfache Beispiele über die man sich aktuell auch in entsprechenden YouTube-Videos informieren kann und die hier nur exemplarisch für die Einfachheit und die mögliche Bandbreite stehen und die zudem veranschaulichen sollen, dass es um ganz alltägliche Dinge geht. Auf Derartiges kann jeder kommen.
Johannes: Wie bist Du denn zu diesem Thema gekommen?
André: Bis „kürzlich“ hatten ja auch wir hier noch die gleichen Vorstellungen darüber, was eine Erfindung ist und was nicht und wie teuer und kompliziert der Schutz sei. Uns ging es also so wie (fast) allen. Wir sind ein Paar mittleren Alters, in dessen Leben Anfang 2016 eine kleine Idee im Bereich „Küchenhelfer“ trat. Zuvor haben wir noch nie daran gedacht mit einem simplen Einfall zur Lösung eines kleinen allgemeinen Komfortproblems in der Küche zum Erfinder zu werden. Aber nun war sie halt da, diese kleine aber feine, im Kern völlig simple Idee, die ein Handhabungsproblem in der Küche, mit dem sich jeder schon mal rumgeärgert hat, so elegant löst.
Ähnlich gelagerte Ideenansätze im Alltag hatten wir auch zuvor in unserem Leben schon mehrfach und den meisten Menschen mit denen wir sprachen geht es genauso. Jedoch haben wir das bislang nie (zunächst gedanklich) weiterverfolgt – so wie die Menschen mit denen wir sprachen. In diesem einen Fall Anfang 2016 war es bei uns aber anders. Diese Idee fesselte uns irgendwie. Mit dem Ideenansatz im Kopf – mehr war es noch nicht – machten wir uns im Internet auf die Suche nach Informationen. Wir wollten wissen, ob es das was uns da vorschwebte wirklich noch nicht gibt und ob es schutzfähig ist und wie man es schützen kann. Wir wollten das wissen, damit wir die „Idee selbst“ verkaufen können, ohne ein Unternehmen zu gründen um das Ausgedachte selbst herstellen und zu verkaufen zu müssen um daran zu verdienen. Wir wollten das „Herstellungs- und Vertriebs- Rad“ nicht neu erfinden und unnötige Risiken eingehen, sondern das Erdachte geeigneten Unternehmen vorstellen in deren Sortiment die Erfindung gut passt. Dazu benötigten wir aber einen Schutz beim Amt, also ein Patent oder Gebrauchsmuster, damit die kontaktierten Unternehmen das Ganze nicht „an uns vorbei“ betreiben können nachdem wir sie darauf aufmerksam gemacht haben. Einen solchen Schutz – den sogenannten Schutztitel – kann man verkaufen oder Lizenzen dafür vergeben, so dass ein Unternehmen die Erfindung herstellt und verkauft und der Erfinder einen Anteil des Umsatzes erhält – die Lizenzgebühr. Das war unser Ziel. Wir wollten uns mit einer einmaligen Arbeitsanstrengung eine dauerhafte Einkommensquelle erschließen.
Johannes: Das klingt sehr spannend und aus dem Leben gegriffen, aber ich stelle mir diesen Prozess für Laien kompliziert und teuer vor?
André: Genau das ist es nicht. Die dafür nur notwendigen 40 Euro kann man nicht als „teuer“ bezeichnen und „kompliziert“, nun, trivial ist es zwar nicht, aber mit ein wenig Spezialwissen im Hinterkopf ist es auch keine Hexerei und für jeden Normalbegabten absolut machbar! Sowohl Gebrauchsmuster als auch Patente können von jedem angemeldet werden, der Gesetzgeber sieht keine Anwaltspflicht vor. Die Hinzuziehung eines Patentanwaltes – der selten weniger als 1.500 Euro kostet, meist und je nach Idee/ Erfindung noch viel mehr – ist also nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Anmeldeformulare beim Patentamt sind erfreulicherweise sehr einfach aufgebaut, viel einfacher als jede Steuererklärung. Auf diese Formulare kommt neben den Personalien des Anmelders/Erfinders im Wesentlichen nur der Name und eine 3-zeilige Kurzbeschreibung der Erfindung. Der Kern einer solchen Anmeldung ist aber die sogenannte „Schutzschrift“. Das ist ein frei zu formulierender Text, in dem die Erfindung ausführlich beschrieben, mit bereits vorhandenen ähnlichen Dingen verglichen und schließlich in einer Art Bauplan vom dinglichen Aufbau her definiert wird. Diese Schutzschrift – obwohl es letztlich ja nur ein frei formulierter Text von in der Regel zwischen 2 und 10 DIN A4 Seiten Umfang ist – stellt die eigentliche Schwierigkeit dar. Diese so zu verfassen, dass ein wirkungsvoller Amtsschutz gewährt wird, ist dem Laien quasi unmöglich und wird daher in aller Regel einem Patentanwalt überlassen. Dazu raten auch fast ausnehmend alle diesbezüglichen Informationsseiten im Netz und auch Bücher zur Thematik. Die meisten dieser Informationsangebote stammen ja auch von Patentanwälten. Diese wollen natürlich und berechtigterweise in erster Linie ihre Dienstleistung verkaufen und nicht den „Do ist yourself“-Weg anleiten.
Das ganze Thema hat uns – um nochmal zurück zu unserer eigenen „Erfindergeschichte“ zu kommen – damals sehr „angefixt“ und wir entwickelten den Ehrgeiz, es OHNE Patentanwalt zu schaffen. Denn die reinen Amtsgebühren belaufen sich wie gesagt auf lediglich 40 Euro, mit denen man eine dingliche Vorrichtung als Gebrauchsmuster für die ersten 3 Jahre vollumfänglich schützen kann. Ohne einen Patentanwalt einzuschalten bleibt es tatsächlich bei diesem Betrag. Das fanden wir, nachdem wir dies damals sehr schnell im Netz in Erfahrung bringen konnten, ebenso überraschend wie faszinierend und – für weitere/spätere Einfälle/Ideen – aussichtsreich und wollten uns unbedingt in die Lage versetzen auf einen Patentanwalt oder sonstige Hilfe zu verzichten.
Johannes: Wie habt Ihr das eben erwähnte „Spezialwissen“ denn bekommen und wie können meine Leser es ebenfalls erhalten?
André: Was bei uns nach der Einholung der ersten Grundinformationen (die geringen Amtskosten, kein Anwalt nötig, etc.) folgte, waren viele hundert Stunden sehr ernsthafte Informationseinholung im Internet und in Form von Büchern. Wir investierten dafür nahezu unsere gesamte Freizeit und Teile unseres Schlafs. Wir lasen sämtliche einschlägigen Gesetze und Amtsregelungen, nahmen Akteneinsicht in unzählige Verfahren vor den Patentgerichten sowie in Patent- Prüfungsverfahren, wir lasen unzählige Patente und Gebrauchsmuster, beschäftigten uns ausgiebig mit den Regelungen und Vorschriften anhand derer die Prüfer beim Amt die Schutzfähigkeit einer eingereichten Idee überprüfen (da wird nicht „gewürfelt“, alles ist klar geregelt), wir lasen still in (offenen) Foren von Patentanwälten mit, wir verschlungen schließlich als unsere Expertise dies zuließ zahllose sehr tiefgehende Fachartikel in Fachpublikationen und unternahmen noch vieles weitere mehr, um GENAU zu begreifen welches die GENAUEN Bedingungen sind die eine Vorrichtung erfüllen muss, um als Erfindung geschützt werden zu können und wie man eine wirksame Anmeldung vorzunehmen hat.
Unsere so gewonnenen Erkenntnisse haben wir damals schriftlich festgehalten, um sie auch zukünftig anwenden zu können. Sie sind in der Summe gar nicht so übermäßig umfangreich wie der Rechercheaufwand es nahelegt, dafür aber hochkomprimiert, vollständig, abgesichert und vor allem laiengerecht aufbereitet. Diese Aufzeichnungen haben wir zwischenzeitlich selbst bereits mehrfach wiederverwendet, denn Ideenansätze fliegen uns durch das erlangte Spezialwissen mittlerweile sehr regelmäßig förmlich um die Ohren. Hätten wir schon früher gewusst wie einfach eine brauchbare Idee aussehen kann, wie man geeignete Ideen überall im Alltag quasi „nebenher“ erkennt oder sie zielgerichtet gedanklich erarbeitet und wie günstig und somit risikofrei man sie selbst schützen kann, dann … hätte, hätte Fahradkette. Zum Glück wissen wir es wenigstens jetzt!
Neben den rein gedanklichen Arbeiten ist letztlich nur der oben erwähnte Text zu verfassen, die Schutzschrift. Dies aber in geeigneter Form, wozu wir dem Leser unserer Anleitung eine spezifische von uns entwickelte Herangehensweise an die Hand geben. Nach dem Lesen ist man in der Lage, geeignete dingliche Grundideen – meist ausgehend von zu lösenden Problemen des Alltags – zu erkennen beziehungsweise zielgerichtet zu entwickeln und ausgehend davon dann eine konkrete dingliche Anordnung/Konstruktion zu finden, die schutzfähig ist, um diese dann geeignet zu beschreiben und in einer Art Bauplan zu definieren (Schutzschrift), damit das Amt den Schutz gewähren kann. Man muss dazu nicht in die Werkstatt gehen und irgendetwas bauen. Die einfachen Ideen von denen wir hier sprechen kann man rein im Kopf entwickeln und ausgestalten. Aus reiner Kopfarbeit kann also ein (potentiell wertvolles) Handelsgut – der Schutztitel – werden. Mit alltäglichen Einfällen, die weder kompliziert noch genial sein müssen. Man kann alles nebenher und mit Hilfe des Internets erledigen und hat lediglich 40 Euro zu investieren.
Johannes: Aber wenn man jetzt noch so gar keine Idee im Kopf hat? Eine Idee braucht man doch auf jeden Fall! Ist das nicht der eigentliche „Knackpunkt“?
André: Selbst wenn man noch nie einen Ideenansatz der oben beschriebenen Art hatte und einem nichtmal spontan irgendwelche „Komfort- Probleme“ einfallen die noch zu lösen wären, steht einem der von uns beschriebene Weg offen. Denn wir erklären in unseren Aufzeichnungen – die eine in dieser Form bislang noch nicht existente Anleitung geworden sind – Schritt für Schritt und laiengerecht alles was dazu (gedanklich) unternommen werden muss – von „noch keine Idee“ bis zur „Vermarktung“ und damit potentiell einem passiven dauerhaften Einkommen. Es ist wie so oft im Leben: Wenn man mehr weiß, sieht man die Welt mit anderen Augen. Das von uns vermittelte Spezialwissen erklärt jedem Laien ganz genau, was eine „Erfindung“ wirklich ist (und was nicht) und wie einfach geeignete Ideen aussehen können. Bei einem Gang mit offenen Augen durch den Lebensalltag fallen einem dann plötzlich unzählige Dinge auf und ein, die man zuvor einfach nicht sah. Ich glaube von diesem Effekt hast Du, lieber Johannes, an anderer Stelle in Deinem Blog bereits gesprochen. Wir alle haben in der Regel von unzähligen Dingen „Ahnung“, die uns keinen echten Vorteil im Leben bringen. Das Thema „Schutzrechte“ gehört zumeist nicht dazu. Hiervon hat kaum jemand genauere Kenntnisse, außer ein paar schemenhaften Vorstellungen die sich an bekannten Extrembeispielen orientieren. Dies, obwohl wir jederzeit und überall von diesem Thema umgeben sind – in Form von in allen Produkten „eingebauten“ Erfindungen – und obgleich es wirklich potentiell sehr lohnenswert ist, sich in diesem Bereich besser auszukennen.
Johannes: Am Ende bleibt jetzt für mich aber doch noch mal die Frage, wie kann damit nun Geld verdienen?
André: Eigentlich ganz einfach: Nach der Absendung der Anmeldung zum Amt, sucht, findet und kontaktiert man Unternehmen, die dafür in Frage kommen das Erfundene herzustellen und zu verkaufen. Im Erfolgsfall kauft ein solches unternehmen den Schutztitel oder schließt einen Lizenzvertrag mit einem ab. Wie man bei dieser Vermarktung der Idee – die durch den Schutz ja zu einem eigenständigen Handelsgut geworden ist – vorgeht, beschreiben wir anhand unseres eigenen erfolgreichen Weges ebenfalls in der Anleitung. Der eigentliche Punkt ist, dass die Idee selbst angeboten wird – in Form des zum Verkauf stehenden Schutztitels (Patent, Gebrauchsmuster) oder in Form von Lizenzen die man dafür vergibt – und dass man das Erfundene somit also nicht selbst herstellen und vermarkten muss. Der klassische Weg eines Erfinders ist, dass er aufgrund des erworbenen Schutzes an der „Idee selbst“ entweder einmalig (Verkauf) oder dauerhaft (Lizenzvergabe) verdient und dass er EBEN NICHT zum Unternehmer werden muss, mit all den damit verbundenen Umständen und Risiken.
Johannes: Also kommt der von Dir beschriebene Weg ja tatsächlich für jeden in Frage!
André: Im Prinzip schon! Das, woran die Leute allgemein glauben, dass es scheitert, nämlich, dass sie keine „Erfindung“ machen könnten und dass es teuer sei einen Schutz zu erwirken, ist nicht die Hürde, weil es einfach nicht stimmt. Die Hürde ist letztlich, sich einfach mal mit der Thematik näher zu befassen! Zugegeben: Sich bislang die notwendigen Informationen zu beschaffen war nicht ganz einfach und sehr aufwändig. Ich habe ja eben beschreiben welchen Aufwand wir betrieben haben. Aber in unserer Anleitung haben wir in laiengerechter und kompakter Form alles für den privaten „Erfinder“ Notwendige erstmals in dieser Form zusammengestellt und wie bereits beschrieben auch eine spezifische Vorgehensweise entwickelt, mit deren Hilfe jeder aus einer Grundidee eine schutzfähige Konstruktion/Vorrichtung entwickeln kann – rein im Kopf. Das ist der Kern der Arbeiten und auch der Kern dessen, was ein Patentanwalt normalerweise für einen privaten Erfinder macht. Unsere Anleitung macht jeden zu „seinem eigenen kleinen Patentanwalt“.
Das Schutzrechtwesen ist eine ziemlich logische und nachvollziehbare Angelegenheit. Wer sich schon mal in IRGENDEINE Fachthematik eingearbeitet hat, der kann auch das. Ein paar Stunden ernsthafter Beschäftigung mit der Angelegenheit muss man natürlich bereit sein zu investieren. Wer eher auf „quick rich“-Konzepte anspringt, sich bereitwillig von den Anbietern solcher Methoden mehr oder minder Ungewissen halten läßt bezüglich dessen, was einem da eigentlich gerade konkret angeboten wird, um damit die Hoffnung auf irgendeinen enthaltenen „Wundertrick“ der ENDLICH die große Wende (zum Erfolg) bringt zu schüren, und wer zudem eigentlich nicht nur überschaubar wenig sondern letztlich NICHTS dafür leisten will an ernsthafter und systematischer Arbeit, der ist natürlich nicht gut beraten mit unserem Weg und der Anleitung. Denn wir verschweigen nicht worum es konkret geht und dass da natürlich kein „Wundertrick“ enthalten ist und wir sagen auch nicht, dass man NICHTS dafür leisten muss. Ein paar wirklich konzentrierte Stunden Arbeit und der Wille das Ganze tatsächlich ernsthaft zu betreiben, muss schon vorhanden sein. Der „Trick“ an dem von uns vorgestellten und angeleiteten Weg ist letztlich, dass man sich mit der Thematik erstmals wirklich beschäftigt und dass einem neben den angeleiteten Fähigkeiten damit vor allem auch im ganz normalen Alltag die Augen für die zahllosen Möglichkeiten geöffnet werden.
Wirklich JEDER kann sich geeignete Ideen für den Gang dieses Weges zutrauen und mit Hilfe unserer Anleitung kann auch jeder solche Ideenansätze selbst zu einer schutzfähigen „Erfindung“ machen und den Schutz beim Amt auch selbst erwirken. Und wer noch gar keine geeignete Ideen hatte, wird durch die Anleitung wie bereits erwähnt in die Lage versetzt, solche Ideen mühelos im Alltag zu erkennen, zu entdecken bzw. sie sich zielgerichtet auszudenken. Wer erst einmal begriffen hat, dass der „Erfinderweg“ mit seinem potentiell erreichbaren Ziel – einem dauerhaften völlig passiven Einkommen auf Grundlage nur einmaliger, begrenzter Anstrengungen, etwa 10 bis 30 Stunden Arbeit setzen wir da an – tatsächlich auch einem selbst offen steht, der sieht die Welt fortan wirklich mit anderen Augen. Aus jedem kleinen Einfall im Alltag kann potentiell etwas „Großes“ werden. Nebenher. Risikolos. Das motiviert ungemein, schärft den Blick und erhöht den künftigen „Ideenoutput“ in der Regel ungemein. Ein paar gedankliche Arbeiten, einen Text schreiben und absenden und danach Unternehmen suchen und kontaktieren, das ist letztlich alles was zu tun ist.
Johannes: Lieber André vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
💡 Anleitung: passives Einkommen mit Schutzrechten
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es hierzu weitere Fragen gibt. Diese könnt ihr gern in den Kommentaren stellen, André liest hier noch mit und wird, sofern möglich, eure Fragen beantworten.
André hat mir den Zugang zu seiner Anleitung zur Verfügung gestellt. Und dann ist das passiert…
Ich war begeistert, aber gleichzeitig frustriert.
Begeistert, weil es eine wirklich neue Methode ist, die mir so bisher noch nie untergekommen ist. Und ich beschäftige mich seit 2011 mit dem Thema Geld verdienen im Internet.
Frustriert, weil der Inhalt Top ist! Aber die Umsetzung noch nicht optimal – um es mal nett zu sagen! Okay, das Urteil klingt vielleicht ein bisschen zu hart, aber die Inhalte sind wirklich etwas unübersichtlich aufgearbeitet.
Das habe ich André auch geschrieben. Und er hat sich dankbar für das kritische aber konstruktive Feedback gezeigt. Er bereitet die Inhalte neu auf und gibt bis dahin meiner Leserschaft und mir einen exklusiven Rabatt von 75%!
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Beeil Dich, denn André hat definitiv ein bisschen Schmerzen, wenn er diesen Rabatt rausgibt und deshalb haben wir den 75% Rabatt (auf den bereits reduzierten Einführungspreis) auf 10 Anmeldungen limitiert. Wenn weg, dann weg!
Ich finde es mega genial, Dir so ein cooles Angebot machen zu können. Nutze es!
Beste Grüße, Johannes
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Ich habe eine klare Idee für einen innovativen Gebrauchsgegenstand der beweglich ist.
– Ich weiß nicht, wie das technisch umzusetzen ist, wie soll ich es dann so zeichnen, dass ein technisch versierterer Nachahmer das nicht kapern kann?
– Wenn ich es nicht GENAU beschreibe, kann ein anderer die prinzipielle Idee nutzen und das Teil dann patentieren lassen.
— Das nennt man dann „Steilvorlage“ 🙁
— Ich hätte gerne eine direkte Antwort per email, besten Dank dafür.
Lieber Uwe,
per E-Mail kann ich leider nicht antworten, da Du keine E-Mail Adresse angegeben hast. Daher also hier.
So ganz habe ich nicht verstanden was Du meinst – wo genau Dein Problem liegt. Ich antworte daher ausführlich und hoffe, Dein Problem damit zu lösen.
Ganz grundsätzlich ist eine Zeichnung gar nicht notwendig. Zeichnungen dienen nur der exemplarischen Illustration dessen, was mit den Formulierungen in der restlichen Schutzschrift, insbesondere in den darin enthaltenen Schutzansprüchen – der Definition des Ganzen in einer Art Bauplan – gemeint ist.
Falls Du Schwierigkeiten hast eine Zeichnung selbst herzustellen und Deine Frage so gemeint ist, dass Du den „Zeichner“ einweihen musst und dies als Problem ansiehst, dann hättest Du die Möglichkeit, denjenigen der das für Dich erledigt mit einer „Geheimhaltungsvereinbarung“ zuvor zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
Wahrscheinlich meinst Du aber eher, dass Du Dir über die genaue konstruktive Umsetzung Deiner Idee noch nicht im Klaren bist. Also darüber, wie die Konstruktion die Du schützen willst vom dinglichen Aufbau her genau ausgestaltet sein soll/muss. … Nun, genau das ist es, was in unserer Anleitung ausführlich behandelt wird. Es geht darum, eine Grundidee – die zumeist aus der „Idee zur Zurverfügungstellung von irgendeiner neuen Funktion“ besteht – in dinglicher/mechanischer Hinsicht so umzusetzen, dass die resultierende Vorrichtung funktionsfähig und schutzfähig ist. In der Anleitung lernt man, wie man eine Grundidee zunächst in eine von zwei grundsätzlichen Kategorien einordnet und wie man abhängig von der Kategorie dann (gedanklich) weiterverfährt.
Also: „GENAU“ beschreiben musst Du die Konstruktion/Vorrichtung natürlich in der Schutzschrift. Nur so kann sie auch geschützt werden. Vor dem Absenden der Anmeldung an das Patentamt zeigt man das Ganze niemandem bzw. man tut es nur nachdem einem das Gegenüber eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet hat.
Ich hoffe, Dir mit diesen Hinweisen geholfen zu haben.
Guten Tag.
Ich wollte genau wissen ob ich muss wirklich keine Gewerbe anmelden und ohne eigene Webseite Geld verdienen kann.
Ich bin immer noch skeptisch ob ich kann alles richtig machen das ganze Programm einsetzen.
Mit freundlichen Grüß
Frau Schmidt
Hallo Frau Schmidt 🙂
es ist meinem Wissen nach tatsächlich keine Gewerbeanmeldung notwendig, für alle Detail schreib doch am besten den André einmal selbst an – und Grüße ihn nette von mir 🙂